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NWB Nr. 35 vom

Steuerliche Immobilienbewertung: vom Einheitswert zum Verkehrswert (Teil III)

Karoline Nagel

Die der Erbschaft-/Schenkungsteuer und als Ersatzbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer unterliegenden Immobilienwerte werden durch Verfahren im BewG ermittelt, die sich an der marktgängigen Verkehrswertermittlung nach BauGB i. V. mit der ImmoWertV orientieren.

Bewertungsverfahren

[i]Anwendung der Bewertungsverfahren in § 182 festgelegtDie Immobilienwertermittlung für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer ist in den §§ 176-198 BewG geregelt. Hierbei sind grundsätzlich das Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren vorgesehen. Welches Verfahren für welche Art von bebauten Grundstücken vorgesehen ist, bestimmt § 182 BewG.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit der ImmoWertV

[i]VergleichswertverfahrenWie in der ImmoWertV können bei der Durchführung des Vergleichswertverfahrens nach § 183 BewG entweder Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren herangezogen werden.

[i]ErtragswertverfahrenDie ImmoWertV kennt drei verschiedene Ertragswertverfahren, während gem. §§ 184 bis 188 BewG nur das allgemeine Ertragswertverfahren zur Anwendung kommt.

[i]SachwertverfahrenIm Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG sind wie in der ImmoWertV die baulichen Anlagen mit typisierten Herstellungskosten zu bewerten und zum Bodenwert hinzuzuaddieren.

In allen drei Verfahren werden teilweise gesetzlich ...