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KöMoG: Immobiliengesellschaft als optierende Gesellschaft
Nachdem das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und am im BGBl 2021 I S. 2050 verkündet worden ist, drängt sich nun insbesondere bei als GmbH & Co. KG verfassten Grundstücksunternehmen die Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen die Option zur Körperschaftsbesteuerung ratsam ist.
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Laufende Besteuerung von Immobilieninvestitionen im Körperschaftsteuerregime
[i]Grundsätzlich Steuervorteil bei grundbesitzverwaltenden KapitalgesellschaftenThesaurierte Gewinne von grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaften sind, sofern die Voraussetzungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung vorliegen, mit einer Ertragsteuerbelastung (inklusive Solidaritätszuschlag) von insgesamt 15,83 % belastet. Selbst wenn Gewinne ausgeschüttet werden, ergibt sich unter Berücksichtigung der ausschüttungsbedingten Einkommensteuerbelastung eine Steuerquote von „lediglich“ 38,03 % bei Anwendbarkeit der Abgeltungsteuer bzw. 39,81 % bei Anwendbarkeit des Teileinkünfteverfahrens im Spitzensteuersatz. Der im Vergleich zur Einkommensteuerbelastung erzielte Liquiditätsvorteil kann genutzt werden, um z. B. die aus der Anschaffung des Objekts resultierende Verbindli...