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FG Münster 20.05.2021 8 K 973/20 GrE,F, NWB 34/2021 S. 2504

Grunderwerbsteuer | Übergang eines Grundstücks auf eine Gesamthandsgemeinschaft

Bezieht ein grunderwerbsteuerlicher Rechtsvorgang sich auf mehrere Grundstücke, die in den Bezirken verschiedener Finanzämter liegen, ist nach dem das Finanzamt für die gesonderte Feststellung zuständig, in dessen Bezirk das wertvollste Grundstück liegt. Wenn ein Grundstück auf eine Kommanditgesellschaft übertragen worden ist und knapp fünf Monate nach der notariellen Übertragung des Grundstücks die Verminderung des Kommanditanteils des Grundstücksveräußerers auf 10 % wirksam wird, unterbleibt die Erhebung der Grunderwerbsteuer nicht über die Beteiligung von 10 % hinaus. Für den Zeitpunkt der Verminderung des Anteils am Gesamthandsvermögen komme es auf die tatsächliche Einschränkung der Gesellschafterstellung und nicht auf die zugrunde liegende schuldrech...