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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuerreform: Anwendung der Übergangsregelungen
Durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. (BGBl 2021 I S. 986) wurden u. a. die bestehenden Ergänzungstatbestände für Share Deals verschärft sowie ein neuer Ergänzungstatbestand für Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften eingeführt. Die neuen Vorschriften sind erstmalig auf Erwerbsvorgänge nach Ablauf des anzuwenden (§ 23 Abs. 18 GrEStG); allerdings sind zahlreiche Übergangsregelungen zu beachten. Mit gleich lautenden Erlassen v. haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder nun zu verschiedenen Anwendungsfragen bezüglich der Übergangsregelungen geäußert. Darüber hinaus äußert sich die Finanzverwaltung zur Anwendung der Börsenklausel (§ 1 Abs. 2c GrEStG).