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Kurzfassung zum Beitrag von Bräutigam/Häusler, NWB-EV 9/2021 S. 302

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – Felix Austria?

Dr. Rainer Bräutigam und Dr. Bernhard Häusler

Das Jahr 2021 war aus steuerpolitischer Sicht sehr ereignisreich. Neben der jüngst beschlossenen Einführung des Optionsmodells für Personengesellschaften hat der Gesetzgeber in weiteren Bereichen sehr viele Neuerungen verabschiedet. Ein maßgeblicher Punkt, der im Rahmen der Vermögensplanung von Mandanten aktuell ein hoch diskutiertes Thema ist, ist die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Diese wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz eingefügt und gilt für Wegzugsfälle ab dem . Als folgenschwerste Verschärfung ist sicherlich die Abschaffung der Stundungsregelung für einen Wegzug in einen EU-/EWR-Staat oder auch die Schweiz zu nennen (§ 6 Abs. 5 AStG). Es droht hier in Zukunft die Besteuerung eines „Dry Income“, also einer hohen Steuerzahlung ohne Liquiditätszufluss. Daher kann es u. U. sinnvoll sein, noch im Jahr 2021 einen Wegzug in Betracht zu ziehen. Zu einem sehr beliebten Ziel von Auswanderern hat sich neben der Schweiz in den letzten Jahren Österreich entwickelt, das mittlerweile den zweiten Rang in der Auswanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes belegt. Ausgehend von dieser Situation, ist es das Ziel des Beitrags von Dr. Rainer Bräutigam und Dr. Bernhard Häusler, anhand ei...