Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgeltungsteuer | Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen an KapGes (FG)
Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs der Abgeltungsteuer für Zinszahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % beteiligten Anteilseigner war nach der vor dem Inkrafttreten des JStG 2020 geltenden Rechtslage (§ 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F.) auch im Fall der Auslandsansässigkeit der Schuldner-Kapitalgesellschaft ausgeschlossen. Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. bestehen auch im Hinblick auf die abweichende steuerliche Behandlung der von § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. erfassten Darlehen an natürliche Personen keine Bedenken.
Quelle: , NWB VAAAH-86281