BFH - VI R 7/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 35a Abs 4 S 1, EStG § 35a Abs 2
Rechtsfrage
Ist eine Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 2 EStG i.V.m. § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, das in einem außerhalb eines "Betreuten Wohnens" befindlichen Haushalt eines Steuerpflichtigen installiert ist und lediglich in der Gerätebereitstellung und der 24-Stunden-Zentrale besteht, zu gewähren (räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen), wenn die Entgegennahme und Übermittlung des eingegangenen Notrufs in einer außerhalb des Haushaltes belegenen Servicezentrale erfolgt und die letztliche Hilfeleistung nicht Bestandteil der vergüteten Leistung ist, sondern von einem Dritten erbracht wird?
Haushalt; Haushaltsnahe Dienstleistung
Fundstelle(n):
EStB 2023 S. 222 Nr. 6
NJW 2023 S. 1680 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2023 S. 1356
StBp 2023 S. 249 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2023 S. 435
LAAAH-87239