Begehren, die dem ersten (Pflicht-)Genossenschaftsanteil zuzuordnenden Anschaffungskosten (AK) auf die später erworbenen Genossenschaftsanteile gleichmäßig i.S. des § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (KapErhStG) zu verteilen.
2. Im Weiteren zur Frage der Ermittlung der AK des (Pflicht-)Genossenschaftsanteils bei der Gesellschafterin einer formwechselnden Umwandlung einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) in eine eingetragene Genossenschaft, wenn die Klägerin an der LPG bereits zu Zeiten des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik beteiligt war (hier: Ermittlung der AK nicht unmittelbar aus der Eröffnungsbilanz auf den , sondern als Ausgangspunkt wurde das sog. EK04 zum aus dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 KStG zum , dem Letztjahr der Korrekturen nach § 36 DM-Bilanzgesetz, herangezogen und das maßgebliche Eigenkapital zur Berechnung der AK bei der Gesellschafterin im Wege einer Rückrechnung ermittelt).
Fundstelle(n): BFH/PR 2024 S. 69 Nr. 3 EStB 2024 S. 39 Nr. 2 GmbH-StB 2024 S. 77 Nr. 3 NJW 2024 S. 176 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2024 S. 36 TAAAH-87232
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