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BFH  - IV R 13/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 165 Abs 1 S 2 Nr 3, AO § 165 Abs 1 S 4, AO § 165 Abs 2, AO § 181 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 5b

Rechtsfrage

Kann die in einem Gewinnfeststellungsbescheid als Betriebsausgabe berücksichtigte Gewerbesteuer aufgrund des diesem Bescheid beigegebenen Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, nachdem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5b EStG durch Entscheidungen des BFH und des BVerfG ausgeräumt wurden, oder scheitert die Änderung daran, dass im Streitfall eine vorläufige Aussetzung vorlag, der Vorläufigkeitsvermerk sich hingegen auf eine vorläufige Festsetzung/Feststellung richtete?

Aussetzung; Betriebsausgabe; Feststellungsbescheid; Gewerbesteuer; Vorläufigkeitsvermerk

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1823 Nr. 32
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2024 S. 364
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2024 S. 364
YAAAH-87226

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