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BFH  - II R 12/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c, ErbStG § 13a, ErbStG § 13b, ErbStG § 13c

Rechtsfrage

Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt?

Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung?

Erbauseinandersetzung; Erbschaftsteuer; Steuerbegünstigung; Zeitraum

Fundstelle(n):
Nr. 46/2024 S. 2801
BFH/PR 2024 S. 353 Nr. 12
DStR 2024 S. 2059 Nr. 36
ErbBstg 2024 S. 264 Nr. 11
ErbStB 2024 S. 309 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2024 S. 725
KAAAH-87222

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