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NWB Nr. 34 vom Seite 2493

Neue Regeln für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

Tim Günther und Katharina Willerscheid

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2541Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/27670) zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe hat am den Bundestag und am den Bundesrat passiert. Das am verkündete Gesetz (BGBl 2021 I S. 2363) tritt am in Kraft. Mit ihm werden vor allem die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften u. a. im Steuerberatungsgesetz (StBerG) umfassend reformiert. Bestehende Reglementierungen in der beruflichen Zusammenarbeit werden abgebaut und dadurch neue berufliche Chancen für Steuerberater/innen eröffnet.

Oberbegriff „Berufsausübungsgesellschaft“ für berufliche Zusammenschlüsse

[i]Berufsrechtliche Regelungen sind weitgehend angeglichenBerufliche Zusammenschlüsse von Steuerberatern, Rechts- und Patentanwälten untereinander oder mit anderen Berufsgruppen werden künftig unabhängig von der gewählten Rechtsform einheitlich als „Berufsausübungsgesellschaften“ bezeichnet. Die berufsrechtlichen Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften wurden bei den Steuerberatern, Rechts- und Patentanwälten weitgehend angeglichen. Die b...