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Corona | Steuerliche Erleichterung für Helfende in Impfzentren (FinMin)
Die steuerlichen Erleichterungen gelten nun auch, wenn das Impfzentrum von einem privaten Dienstleister betrieben wird oder die Helfer in den Zentralen Impfzentren und den Kreisimpfzentren über einen privaten Personaldienstleister angestellt sind. Hierauf macht das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Bereits im Februar hatten die Finanzministerien von Bund und Ländern sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können von der sog. Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.
Nach den steuerlichen Vorschriften ist es für die Übungsleiter- und die Ehrenamtspausc...