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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Investmentanteile (BFH)
Eine Teilwertabschreibung auf bilanzierte Anteilscheine an einem Immobilienfonds ist nicht im Umfang des Bestandes eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens ("negativ thesaurierte Erträge", § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004), der die Anschaffungskosten der Anteilscheine nicht mindert (), "gesperrt". (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob eine Teilwertabschreibung auf Anteilscheine (Fondsbeteiligung) im Umfang eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens, der im Zusammenhang mit diesen Investmentanteilen gebildet wurde, ausgeschlossen ist.
Das FG widersprach hinsichtlich der Qualifikation des passiven Ausgleichspostens als Wirtschaftsgut oder Merkposten im Ergebnis der Auffassung der ...