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Verfahrensrecht | Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage (BFH)
Eine vorbeugende Unterlassungsklage
kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es
prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits
anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Apotheke. Neben Erlösen, die sie über die GmbH (Rezeptabrechnungsstelle) abrechnete, überwiesen Kunden Beträge auf ihr Bankkonto. Darüber hinaus erzielte die Klägerin Bareinnahmen aus Rezeptzuzahlungen und dem freien Verkauf von Waren.
Im Rahmen einer Außenprüfung stellte die Prüferin Unregelmäßigkeiten fest. Das FA forderte die Klägerin deshalb zur Vorlage der Daten der Rezeptabrechnungsstelle für jedes einzelne Reze...