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Einkommensteuer | Keine Steuerbefreiung für pauschales Sterbegeld (BFH)
Das nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlte pauschale, nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessene Sterbegeld ist nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 3 Nr. 11 EStG sind u.a. Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit bewilligt werden, steuerfrei.
Sachverhalt: Streitig ist, ob das an den überlebenden Ehegatten oder den Abkömmling eines verstorbenen Beamten gezahlte Sterbegeld, welches aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften zur Hinterbliebenenversorgung (hier: § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW) gewährt wird, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei ist.
Die Klägerin war zusammen mit ihren beiden Geschwistern Erbin ihrer verstorbenen Mutter, die als Ruhestandsbeamtin vom Land Nordrhei...