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Steuerrecht | Zinssatz von 6 % für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält den Zinssatz von 6 % p. a. für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ab dem für verfassungswidrig. Für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 2018 ist der Zinssatz aber trotz Verfassungswidrigkeit aus Gründen des Haushalts noch anzuwenden. Für Verzinsungszeiträume ab muss der Gesetzgeber hingegen bis zum eine Neuregelung finden.
Aus [i]Seit 2014 gibt es ein strukturelles Niedrigzinsniveau Sicht des BVerfG führt der Zinssatz von jährlich 6 % oder 0,5 % pro Monat zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen, deren Steuer erst nach Ablauf der 15-monatigen Karenzzeit festgesetzt oder geändert wird, gegenüber Steuerpflichtigen, deren Steuer vor Beginn des Verzinsungszeitraums festgesetzt worden ist. Der Zinssatz von 6 % ist seit dem nicht...