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BBK Nr. 7 vom Seite 323 Fach 17 Seite 3167

Untersagung von Jubiläumsrückstellungen als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG?

Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 38 AO 1977; § 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 52 Abs. 6 EStG i. d. F. des StRG 1990; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.

Leitsatz des Vorlagebeschlusses:

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des StRG 1990 v. (BGBl I S. 1093) insofern gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, als die darin getroffene Regelung für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1992

  • die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums (Jubiläumsrückstellungen) i. S. des § 5 Abs. 4 EStG untersagte und

  • für schon gebildete Rückstellungen dieser Art die gewinnerhöhende Auflösung anordnete.

Aus dem Sachverhalt:

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt ein Dienstleistungsunternehmen und ermittelt seinen Gewinn gem. § 5 EStG. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Durch Aushang am Schwarzen Brett erteilte der Kläger seinen Arbeitnehmern am die Zusage, dass sie anlässlich eines Dienstjubiläums nach zehn Jahren 600 DM, nach 25 Jahren 1 200 DM und nach 40 Jahren 2 400 DM erhalten werden. Im Hinblick auf diese Zusage bildete de...