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Umsatzsteuer | Umfang des Vorsteuerabzugs einer Führungsholding; Leistungsaustausch bei erfolgsabhängiger Vergütung
(1) Aufgrund des beim EuGH unter dem Az. C 98/21 anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des , NWB LAAAH-70948 (BStBl 2021 II S. 325), ist ernstlich zweifelhaft, ob der grds. Vorsteuerabzug einer Führungsholding nach Maßgabe des ausschließlichen Entstehungsgrundes eingeschränkt wird. (2) Der Steuerbarkeit von Beratungsleistungen steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass die Vergütung nur im Falle eines Finanzierungserfolgs zu zahlen ist (Bezug: § 69 Abs. 2, Abs. 3 FGO; § 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 UStG; Art. 9, Art. 168 Buchst. a MwStSystRL).
Die zu einem Konzern gehörende Antragstellerin unterstützte ihre einzige, finanziell angeschlagene Tochtergesellschaft beratend beim Abschluss neuer Kreditverträge mit Banken. Eine Vergütung sollte sie nur bei Zustandekommen einer neuen Finanzierung ...