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Korrektur eines Bilanzansatzes als rückwirkendes Ereignis
§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977; § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG
Leitsatz:
Wird ein für das Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres maßgebender Wertansatz korrigiert, der sich auf die Höhe des Gewinns eines Folgejahres auswirkt, so stellt dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Veranlagung für das Folgejahr dar.
Aus dem Sachverhalt:
Bei der Klägerin (GmbH & Co. KG) fand 1989 ein
Gesellschafterwechsel
statt. Anläßlich einer Betriebsprüfung für die Jahre 1989 bis 1991 wurde hierfür ein Veräußerungsgewinn ermittelt, und in dem sich anschließenden Rechtsbehelfsverfahren wurde ein zum Betriebsvermögen gehörendes
Grundstück
mit einem höheren Wert angesetzt. Dieses Grundstück war 1992 veräußert worden, wobei der sich daraus ergebende Gewinn nach dem ursprünglichen (niedrigeren) Buchwert ermittelt worden war. Die Klägerin stellte den Antrag auf
Änderung des Feststellungsbescheids
1992 unter Berücksichtigung des höheren Buchwerts des Grundstücks. Dies lehnte das FA unter Hinweis auf fehlende Änderungsmöglichkeiten ab. Die Klage hatte Erfolg. Der BFH hat die Revision des FA als unbegründet zurückgewiesen.
Aus den Gründen:
a)
Ob e...