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Lohnsteuer | Dienstwagen: Wechsel der Bewertungsmethode für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Das FinMin Schleswig-Holstein äußert sich mit Kurzinfo ESt 2021/12 zum Wechsel der Bewertungsmethode in Bezug auf die Bewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug dauerhaft zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, findet die monatliche Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0,03 %-Regel) – unabhängig von der Möglichkeit der ganzjährigen Einzelbewertung – auch Anwendung für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. [i]Langenkämper, Firmenwagen: Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer, Grundlagen, NWB MAAAE-60557 Die Methode (Anwendung der 0,03 %-Regelung oder Einzelbewertung) darf zwar während des Kalenderjahres nur einheitlich angewendet werden, eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs...