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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 R 2898/20

Gesetze: SGB VI § 97 Abs. 1; SGB IV § 18a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB X § 45 Abs. 1; SGG § 96

Leitsatz

Leitsatz:

1 Die niederländische Rentenleistung nach dem Algemene Ouderdomswet (AOW) der Sozialversicherungskasse SVB ist ein anzurechnendes Einkommen i.S. des § 97 Abs. 1 SGB VI.

2 Jährliche Rentenanpassungen, die den Anrechungsbetrag nicht ändern, werden nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens.

Fundstelle(n):
ZAAAH-86861

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