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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 U 1424/20

Gesetze: SGB VII § 8; SGB VI § 56

Leitsatz

Leitsatz:

Wenn vor einem Arbeitsunfall bereits eine weitgehende Versteifung der Wirbelsäule vorlag (hier: aufgrund eines Morbus Bechterew), kann die unfallbedingt erfolgte operative Versteifung mehrerer Wirbelkörper nicht zur Annahme neuer unfallbedingter funktioneller Einschränkungen führen, da insoweit nach der Operation funktional ein vergleichbarer Zustand wie vorher besteht ("status quo ante").

Fundstelle(n):
EAAAH-86855

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