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LAG Niedersachsen Urteil v. - 5 Sa 1292/20

Gesetze: AEUV Art. 153 Abs. 5; BGB § 612

Leitsatz

Leitsatz:

Dem EuGH fehlt gem. Art. 153 Abs. 5 AEUV die Kompetenz, zu Fragen der Arbeitsvergütung Stellung zu nehmen.

Die Entscheidung dieses Gerichts vom hat keinerlei Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast in einem Überstundenprozess, jedenfalls insoweit nicht, als es um die Frage der arbeitgeberseitigen Veranlassung (Anordnung, Duldung, Billigung, Notwendigkeit) geht.

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1977 Nr. 33
DStR 2021 S. 1953 Nr. 33
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2021 S. 2337
QAAAH-86851

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