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IWB Nr. 16 vom Seite 641

Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2021

Prof. Dr. Stephan Rasch

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 655 Das BMF hat am die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2021 veröffentlicht. Diese befassen sich mit den materiell-rechtlichen Fragestellungen der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Zusammen mit den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2020 vom Dezember 2020 zu Mitwirkungs-, Aufzeichnungspflichten und zur Schätzung sowie dem jüngst durch das AbzStEntModG revidierten § 1 AStG sind die nationalen Verrechnungspreisregelungen nun einmal sehr umfassend modernisiert worden. Diese Erneuerung ist durchaus zu begrüßen, waren doch einige Vorgaben noch im BMF-Schreiben aus dem Jahr 1983 geregelt. Neu ist auch, dass das BMF auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 im neuen Schreiben verweist und sie damit ausdrücklich zum Gegenstand der Verwaltungspraxis machen.

I. Verknüpfung mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien

[i]Orientierung an den OECD-Leitlinien 2017Die Referenzierung auf die OECD-Leitlinien ist grds. begrüßenswert, da auf diese Weise eine international einheitliche Vorgehensweise wahrscheinlicher wird und Finanzverwaltung und Unternehmen sich damit auf die internationalen Regeln stützen können. Allerdings ist auch zu beachten,...