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Stärkerer Rechtsschutz beim Austausch von Steuerinformationen
Der EuGH beschäftigte sich mit dem durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Charta) garantierten Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf im Amtshilfeverfahren ( verbundene Rechtssachen C-245/19 „Luxemburg gegen B“ und C-246/19 „Luxemburg gegen B u. a.“, NWB NAAAH-86800).
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I. Die Entscheidung
Der EuGH hat entschieden, dass das durch die EU-Charta garantierte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verlangt, dass Personen, die über Informationen verfügen, die von der nationalen Verwaltung im Rahmen eines Kooperationsverfahrens zwischen den EU-Mitgliedstaaten herausverlangt werden, in der Lage sein müssen, eine Klage gegen ein solches Herausgabeverlangen zu erheben.
Die Mitgliedstaaten können jedoch dem Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steueruntersuchung ist, sowie dem von den fraglichen Informationen betroffenen Dritten das Recht auf einen direkten Rechtsbehelf verweigern, wenn es andere Rechtsmittel gibt, die es ihnen ermöglichen, das Herausgabeverlangen inzident gerichtlich überprüfen zu lassen.
II. Folgen für die Praxis
Steuerbehörden dürfen den Einzug von Informationen in Steuersachen nicht...