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NWB Nr. 33 vom Seite 2449

Die Entwicklung des Teilzeitrechts in Rechtsprechung und Praxis

Auch nach Einführung der Brückenteilzeit bleibt es an vielen Stellen bei den bekannten Linien der Gerichte

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Die Veränderung familiärer Verhältnisse oder des wirtschaftlichen Umfelds, aber auch eine Verschiebung persönlicher Prioritäten können dazu führen, dass Arbeitnehmer/innen von der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit vorübergehend oder dauerhaft abweichen möchten. Der Wunsch nach einer Veränderung der Arbeitszeit kann je nach den persönlichen Lebensumständen sowohl auf eine Verringerung als auch auf eine Erhöhung gerichtet sein. Liegt ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit vor, kann zwar naturgemäß nur eine Verringerung erfolgen, die aber zu einem späteren Zeitpunkt durch erneut geänderte Umstände auch wieder rückgängig gemacht werden sollte. Nachfolgend wird nach einem Blick auf die gesetzlichen Grundlagen für Teilzeitarbeitsverhältnisse neuere Rechtsprechung zum Thema dargestellt und einer Bewertung unterzogen.

I. Gesetzliche Grundlagen zur Herbeiführung von Teilzeitarbeit

1. Ziele der rechtlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit

Der klassische Praxisfall sich verändernder Lebensumstände, die den Wunsch nach Verringerung oder Erhöhung der vereinbarten Arbeitszeit entstehen lassen, ist die Gründung einer Familie. Zunächst wird wegen der ...