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Einkommensteuer | Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten (BFH)
Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich
genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten
führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr
als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. Ist die Geringfügigkeitsgrenze
von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entnahme regelmäßig
nicht auf einen Vergleich der Erträge aus der Vermögensverwaltung und der Land-
und Forstwirtschaft oder auf die Anwendung anderer Abgrenzungskriterien an
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Bestellung von Erbbaurechten und die Bebauung mit Wohnhäusern zur zwangsweisen Entnahme landwirtschaftlichen Betriebsvermögens führt.
Hierzu füh...