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BPatG Urteil v. - 6 Ni 3/20 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache – "Hebevorrichtung für Personen" – erfinderische Tätigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 440 676 (Streitpatent), das am 23. Januar 2004 angemeldet worden ist und die Priorität aus der niederländischen Anmeldung vom 24. Januar 2003 in Anspruch nimmt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:010721U6Ni3.20EP.0

Fundstelle(n):
CAAAH-86539

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