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HR | Formerfordernisse bei Anmeldung einer Eintragung
Für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in das Handelsregister gilt deutsches Registerverfahrensrecht.
Die die Eintragung einer Zweigniederlassung begehrende britische Limited zählt nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ablauf des im Austrittsabkommen vereinbarten Übergangszeitraums i. S. der europäischen Gesellschaftsrechtsrichtlinie ([EU] 2017/1132) zu den Gesellschaften aus einem Drittstaat mit der Folge, dass das Registergericht zu Recht eine beglaubigte Übersetzung des „memorandum of association“ (erfüllt die Funktion der Gründungsurkunde der Limited und ist damit Teil ihres Gesellschaftsvertrags) verlangt habe, so der Senat. Der Einwand der Limited, das Verlangen nach einer beglaubigten Übersetzung verstoße geg...