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Online-Nachricht - Dienstag, 10.08.2021

FKAustG | Änderungen durch das StAbwGEG (BZSt)

Das BZSt informiert über Änderungen des Finanzkonten-InformationsaustauschgesetzFKAustG, die sich durch das „Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ (StAbwGEG) ergeben haben. In diesem Zusammenhang weist das BZSt darauf hin, dass der Prozess zur Abgabe der Meldungen nach § 13 Abs. 2a und § 16 Abs. 2a FKAustG zurzeit noch abschließend definiert wird.

Hierzu führt das BZSt weiter aus:

Mit Wirkung zum ändert bzw. ergänzt der Artikel 7 StAbwGEG folgende Einzelnormen des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG):

  • Es wurde der Paragraph 3a "Pflichten der Kontoinhaber und der Antragsteller" eingeführt.

  • Die Paragraphen 13 und 16 wurden um den Absatz 2a ergänzt.

  • Der Paragraph 28 wurde überarbeitet und angepasst.

Aus dem neuen Absatz 2a der Paragraphen 13 und 1...