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Gewinnerhöhung durch Wegfall einer Rentenverpflichtung
Leitsatz:
Der Wegfall einer zum Erwerb eines betrieblichen Grundstücks eingegangenen Rentenverpflichtung infolge des Versterbens der Rentenberechtigten führt zu ihrer erfolgswirksamen Ausbuchung in der Bilanz zum Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres (Anschluß an das , BStBl 1991 II S. 358). Das gilt auch, wenn die Rentenverpflichtung in früheren Wirtschaftsjahren im Rahmen einer Bilanzberichtigung erfolgsneutral eingebucht worden ist.
Aus dem Sachverhalt:
Die Eltern und Rechtsvorgänger der Klägerin erwarben 1965 je zur Hälfte ein Grundstück, wobei als Teil des Kaufpreises eine
lebenslange Rente der Verkäuferin
vereinbart wurde. Da das Grundstück vom Vater teilweise betrieblich genutzt wurde, passivierte er den insoweit auf ihn entfallenden Teil der Rentenverpflichtung (35 v. H.). Ab 1973 führte die Klägerin den Betrieb als Erbin unter Beibehaltung der Buchwerte fort. Nach einer
Außenprüfung
ermittelte das FA den betrieblichen Anteil der Rentenverpflichtung mit 50 v. H. und buchte ihn zum mit dem entsprechenden Gegenstandswert ein. Nach dem Tod der Rentenberechtigten (1988) löste die Klägerin den Re...