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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 U 4524/18

Gesetze: SGB VII § 63 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Kausalzusammenhang zwischen den Unfallfolgen und dem Tod des Verletzten kann auch dann bestehen wenn die unfallunabhängige Krankheit zwar auch zum Tod geführt hätte, der Tod jedoch (z.B. durch eine unfallbedingt verspätete Feststellung der unfallunabhängigen Krankheit) ein Jahr früher eingetreten ist (im Anschluss an -; hier verneint für Zusammenhang zwischen langjähriger unfallbedingter Querschnittslähmung und Lungenkrebserkrankung ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAH-86387

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