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Online-Nachricht - Dienstag, 10.08.2021

Umsatzsteuer | Keine Lieferung von in einer KWK-Anlage erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom (FG)

Der von dem Betreiber einer Kraft-Wärmekopplungsanlage (KWK-Anlage) erzeugte und selbst (dezentral) verbrauchte Strom wird umsatzsteuerlich nicht an den Stromnetzbetreiber geliefert. Daher sind auch die Voraussetzungen für eine Rücklieferung dieses Stroms durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber nicht gegeben (; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 18/21).

Sachverhalt: Die Klägerin ist u.a. als Betreiberin von öffentlichen Stromverteilernetzen tätig. An diese Stromnetze sind von unterschiedlichen Anlagenbetreibern betriebene KWK-Anlagen zur Stromerzeugung angeschlossen. Es handelt sich dabei auch um solche Anlagen, bei denen der Betreiber den erzeugten Strom (nahezu) ausschließlich selbst (dezentral) verbraucht. Die Kläge...

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