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Unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über sechs Stunden ist kein Arbeitslohn
Gewährt eine Fluggesellschaft ihrem Flugpersonal sowohl auf Langstreckenflügen als auch auf Mittelstreckenflügen unentgeltlich Mahlzeiten, wenn die im Flieger verbrachte Zeit über sechs Stunden liegt, erfolgt dies ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Dem Flugpersonal wird nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Düsseldorf durch die Mahlzeitengestellung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zugewandt.
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Die nächste Entscheidung ist zur Lohnsteuer ergangen. Sie stammt vom FG Düsseldorf.
Eine Fluggesellschaft stellte ihrem Flugpersonal – sowohl auf Langstreckenflügen als auch auf Mittelstreckenflügen – unentgeltlich sog. Catering-Mahlzeiten zur Verfügung, wenn die im Flieger verbrachte Zeit über sechs Stunden lag. Es bestand für das Personal nur eine beschränkte Auswahl im Rahmen der für die Passagiere vorgesehenen Essen. Piloten und Co-Piloten mussten aus Sicherheitsgründen unterschiedliche Mahlzeiten einnehmen.
Das mit den unterschiedlichen Mahlzeiten...