Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung für die
vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer
„Sprinterklausel“
Leitsatz
Wird dem Arbeitgeber arbeitsvertraglich das Recht eingeräumt gegen einen weiteren Abfindungsbetrag das Arbeitsverhältnis vor
dem eigentlich vereinbarten Beendigungszeitpunkt zu beenden (Sprinterinnen), unterliegt auch der aufgrund der Ausübung der
Sprinterklausel erhaltene Entschädigungsbetrag der ermäßigten Besteuerung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2021 S. 14 Nr. 31 DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 24 DStRE 2022 S. 780 Nr. 13 EFG 2021 S. 1546 Nr. 18 KÖSDI 2021 S. 22392 Nr. 9 FAAAH-86282
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