Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des
Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen an Kapitalgesellschaften
Leitsatz
Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs der Abgeltungsteuer für Zinszahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens
10 % beteiligten Anteilseigner war nach der vor dem Inkrafttreten des JStG 2020 geltenden Rechtslage (§ 32d Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 Buchst. b EStG a.F.) auch im Fall der Auslandsansässigkeit der Schuldner-Kapitalgesellschaft ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 731 Nr. 12 DStZ 2021 S. 736 Nr. 18 EFG 2021 S. 1477 Nr. 17 EStB 2022 S. 35 Nr. 1 ErbStB 2021 S. 305 Nr. 10 GStB 2021 S. 455 Nr. 12 GmbH-StB 2021 S. 324 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2023 S. 251 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2023 S. 251 NWB-EV 2021 S. 318 Nr. 9 VAAAH-86281
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