Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Immobilienbewertung: vom Einheitswert zum Verkehrswert
Die Idee eines einheitlichen Steuerwerts für Immobilien, der für alle Steuerarten gilt, ist mit der Grundsteuerreform endgültig überholt. Die Einheitswerte werden zum abgeschafft. Eine große Reform des BewG ist in diesem Zuge jedoch ausgeblieben.
.
Bewertungsmethoden
[i]Gemeiner Wert und TeilwertDie steuerliche Bewertungstheorie unterscheidet zwischen gemeinem Wert, der mit dem Marktwert gleichzusetzen ist, und dem Teilwert, der den Wert eines Wirtschaftsguts innerhalb des betrieblichen Funktionszusammenhangs beschreibt.
Das BewG in seiner aktuellen Fassung sieht eine Vielzahl unterschiedlicher Bewertungsmethoden für Immobilien vor. Alle sind an die marktgängige Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmoWertV angelehnt und durch punktuelle Änderungen entstanden, zu denen der Gesetzgeber vom BVerfG verpflichtet wurde.
Bewertungsanlässe
[i]Erbschaft-/SchenkungsteuerFür die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Bewertungsanlass der Erwerb durch Todesfall oder Schenkung; § 12 ErbStG verweist ins BewG, für Grundbesitz folgt eine lange Verweiskette aus § 12 Abs. 3 ErbStG, an deren Ende die zentralen Definitions- und Bewertungsnormen §§ 176 bis 198 BewG stehen (Sechster Abschnitt des Zweiten Teils des BewG).
[i]GrunderwerbsteuerDie grun...