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NWB Nr. 32 vom Seite 2328

Wärmelieferungen an Wohnungsmieter als Umsatzsteuersparmodell?

von Fritz Schmidt, Stuttgart

Die Klägerin vermietet auf einem Grundstück ein Haupthaus mit zwei Wohnungen und einen Bungalow. Beide Häuser haben eigene Heizungsanlagen. Nur für das Haupthaus ist in den Mietverträgen vereinbart, dass die Wärmelieferungen als Betriebskosten mit den Mietern abgerechnet werden. Die Klägerin verzichtete auf die Kleinunternehmerregelung; eine Option zur Umsatzsteuer erfolgte für die Vermietungsleistungen nicht. Die Wärmelieferungen an die Mieter des Haupthauses behandelte die Klägerin unter Berufung auf das „Wojskowa Agencja Mieszkaniowa“ ( NWB DAAAE-90887; vgl. hierzu Schmidt, NWB 33/2015 S. 2438) als eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistungen. In der Umsatzsteuererklärung wurden die Betriebskostenvorauszahlungen für die Wärmelieferung als steuerpflichtige Umsätze erklärt und die Vorsteuer aus den Kosten der Erneuerung der Heizung im Haupthaus geltend gemacht. Daraus ergab sich dann ein erheblicher Vorsteuerüberhang.

Das Finanzamt erkannte keine steuerpflichtigen Umsätze, weil die Betriebskostenvorauszahlungen typische Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung seien und eine Option zur Umsatzsteuerpflicht nicht ...