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Berufsrecht | Elektronisches Steuerberaterpostfach (BStBK)
Laut Steuerberatungsgesetz ist der Berufsstand verpflichtet, ab dem das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für die digitale Kommunikation zu nutzen. Mit dem beSt kann medienbruchfrei und rechtssicher mit Verwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommuniziert werden.
Hintergrund: Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) wird dem Berufsstand damit eine eigene digitale Infrastruktur an die Hand gegeben. Das OZG sieht vor, dass die deutsche Verwaltung bis Ende 2022 flächendeckend digitalisiert wird. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrecht der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ist das StBerG mit Wirkung zum entsprechend geändert worden (BGBl. I S. 2363; verkündet am ).
Die BStBK führt zum elektronischen Postfach u.a. aus:
Die Steuerberater...