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Erbschaftsteuer | Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims (BFH)
Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist der Erwerb eines bebauten Grundstück i.S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG von Todes wegen durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehind...