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NWB Nr. 31 vom Seite 2320

„Am besten schon vorgestern!“

Die Welt heutzutage wird bekanntlich immer schnelllebiger. Und auch wenn mancherorts die Corona- Pandemie als Chance zur Entschleunigung gesehen wird, so gilt dies doch nicht überall. Wie beispielsweise in dem vorliegenden Fall, in dem das Finanzamt mit Schreiben v. die Steuererklärung bis spätestens anfordert – Erledigungsfrist also am besten schon vorgestern.

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