Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hochwasser | Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen (BMJV)
Die Bundesregierung hat am die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen. Geplant ist, die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen rückwirkend vom bis Ende Oktober 2021 auszusetzen.
Hintergrund: Eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führt nach § 15a InsO bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ohne voll haftende natürliche Person im Gesellschafterkreis zu der straf- und haftungsbewehrten Verpflichtung der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und se...