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Einkommensteuer | Kindergeldbezug aufgrund inländischer Einkünfte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ob der Anspruchsteller nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wurde und deshalb nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG Kindergeld beanspruchen kann, richtet sich nach dem Einkommensteuerbescheid, soweit dieser nicht auf falschen Angaben des Steuerpflichtigen beruht (Senatsurteil v. - III R 10/17, BStBl 2018 II S. 2255S. 717). Dies gilt auch dann, wenn der Bescheid materiell-rechtliche Fehler aufweist. (2) Erzielt ein im Ausland wohnender Steuerpflichtiger aus der Verpachtung einer inländischen Immobilie oder eines [i]Meier, Kindergeld, infoCenter, NWB JAAAA-57071 inländischen Betriebs i. S. des § 49 EStG inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung, berechtigt dies zum Kindergeldbezug in allen Monaten, in denen das Pachtverhältnis besteht und für di...