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Berichtigung der EuGH-Entscheidung zur phasengleichen Realisation von Beteiligungserträgen
I. Unklarheiten im
Mit seinem vielbeachteten Urteil v. - Rs. C-234/94 (vgl. dazu Thiele, BBK F. 14 S. 8115) hat der EuGH darüber entschieden, ob und unter welchen Bedingungen Beteiligungserträge aus Mehrheitsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften im selben Geschäftsjahr bei dem beteiligten Unternehmen vereinnahmt werden dürfen. Das damalige Urteil ist im Ergebnis ganz überwiegend mit großer Zustimmung aufgenommen worden, zumal die gängige Bilanzierungspraxis bestätigt worden ist.
Die Urteilsbegründung des EuGH ist im Schrifttum allerdings kritisiert
worden, da sie eine Reihe von Fragen aufgeworfen hat. Vor allem war unklar,
welche
Bedeutung
die vom EuGH als Voraussetzung des phasengleichen Gewinnausweises angesehene
”Zuweisung von Gewinnen”
haben sollte. Der EuGH hatte nämlich die phasengleiche Gewinnrealisation
davon abhängig gemacht, daß
”aus dem Jahresabschluß der Tochtergesellschaft
. . . hervorgeht, daß die Tochtergesellschaft an
ihrem Bilanzstichtag . . . der Muttergesellschaft einen
Gewinn zugewiesen hat”.
Über die Bedeutung dieses Satzes aus dem Tenor des ursprünglichen EuGH-Urteils ist geradezu...