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Abgabenordnung | Fehlendes Auswahlermessen macht Auftragsprüfung rechtswidrig
Für eine ermessensfehlerfreie Anordnung einer Außenprüfung durch ein anderes als das originär örtlich zuständige Finanzamt ist es laut erforderlich, dass im Rahmen der Auftragserteilung sowohl das Entschließungs- als auch das Auswahlermessen ordnungsgemäß ausgeübt und dies dem zu prüfenden Steuerpflichtigen gegenüber begründet wird.
Der Kläger ist selbständiger S. 2256Steuerberater. Das für ihn örtlich zuständige Finanzamt erteilte dem beklagten Finanzamt gem. § 195 Satz 2 AO den Auftrag, eine Außenprüfung durchzuführen. Dieses erließ daraufhin eine entsprechende Prüfungsanordnung und begründete diese insbesondere damit, dass aufgrund eines gegen den Kläger eingeleiteten Steuerstrafverfahrens bei einer Prüfung durch das örtlich zuständige Finanzamt mit Spannungen z...