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BBK Nr. 23 vom Seite 1105 Fach 14 Seite 7247

Unterlassene Pflichtprüfung einer GmbH und deren Folgen

von Dipl.-Finanzwirt Markus Schlagheck, Berlin

I. Einleitung

Das Handelsrecht sieht eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts bestimmter Kapitalgesellschaften durch einen Abschlussprüfer vor. Nachfolgend sollen die Konsequenzen untersucht werden, die sich aus der Unterlassung einer derartigen Verpflichtung für eine GmbH ergeben.

Hierzu wird zunächst auf die handelsrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtprüfung von Kapitalgesellschaften eingegangen. Danach erfolgt die Darstellung der Sanktionen, mit denen bei Nichtbeachtung der Pflichtprüfung gerechnet werden muss. Abschließend werden die körperschaftsteuerlichen Auswirkungen einer unterlassenen Jahresabschlussprüfung analysiert.

II. Pflichtprüfung

1. Voraussetzungen

§ 316 Abs. 1 HGB verpflichtet mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, ihren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht ausgenommen. § 316 HGB ist auch auf eine Einmann-GmbH anzuwenden, bei der der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist, da insoweit keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegen.

Die Definition der mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaft ist in § 267 HGB geregelt,...