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Unterlassene Pflichtprüfung einer GmbH und deren Folgen
I. Einleitung
Das Handelsrecht sieht eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts bestimmter Kapitalgesellschaften durch einen Abschlussprüfer vor. Nachfolgend sollen die Konsequenzen untersucht werden, die sich aus der Unterlassung einer derartigen Verpflichtung für eine GmbH ergeben.
Hierzu wird zunächst auf die
handelsrechtlichen Voraussetzungen
der Pflichtprüfung von Kapitalgesellschaften eingegangen. Danach erfolgt die Darstellung der
Sanktionen,
mit denen bei Nichtbeachtung der Pflichtprüfung gerechnet werden muss. Abschließend werden die
körperschaftsteuerlichen Auswirkungen
einer unterlassenen Jahresabschlussprüfung analysiert.
II. Pflichtprüfung
1. Voraussetzungen
§ 316 Abs. 1 HGB verpflichtet
mittelgroße und große Kapitalgesellschaften,
ihren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Kleine Kapitalgesellschaften
sind von der Prüfungspflicht ausgenommen. § 316 HGB ist auch auf eine Einmann-GmbH anzuwenden, bei der der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist, da insoweit keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegen.
Die Definition der mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaft ist in § 267 HGB geregelt,...