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Einkommensteuer | Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“
Das BMF hat sein Schreiben vom - IV C 1 - S 2252/15/10030: 005, NWB MAAAG-50630 (BStBl 2017 I S. 986), zur steuerlichen Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“ neu gefasst (, NWB TAAAH-83694).
Soweit ersichtlich haben sich gegenüber dem Schreiben vom Änderungen unter „III. Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen“ ergeben. Zudem wurden die Beispiele, die sich auf diesen Abschnitt beziehen, entsprechend angepasst.
Hinweis: Das Schreiben ersetzt das NWB MAAAG-50630 (BStBl 2017 I S. 986), und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.