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StuB 15/2021 S. 627

Verabschiedung Maßnahmenpaket der EU-Kommission – insbesondere delegierter Rechtsakt zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Kommission hat am ein umfangreiches Maßnahmenpaket veröffentlicht. Insbesondere wurde ein delegierter Rechtsakt i. S. der Art. 8 Abs. 4 der EU-VO 2020/852 vom (EU-Tax-VO) erlassen, der für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen von Bedeutung ist.

Nach der EU-Tax-VO müssen Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung i. S. von § 289b, 315b HGB (bzw. §§ 340a bzw. i HGB für Kreditinstitute und §§ 341a bzw. j HGB für Versicherungsunternehmen) erstellen und veröffentlichen, erstmals für das Geschäftsjahr 2021 erweiterte Angaben machen. Art. 8 Abs. 1 EU-Tax-VO fordert von allen betroffenen Unternehmen, ihre nichtfinanzielle Erklärung um Angaben darüber zu erweitern, wie und in welchem Umfang die Tätigkeit des Unternehmens mit Wirtschaftsaktivitäten verbunden ...