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Kaffeesteuer | Bundesregierung gegen Steuerfreiheit von gespendetem Kaffee (hib)
Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass Kaffee, der etwa
wegen Erreichens des Mindesthaltbarkeitsdatums an gemeinnützige Organisationen
gespendet wird, von der Kaffeesteuer befreit werden soll.
Sie widerspricht damit in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/31728) einem in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucks. 19/31452) enthaltenen Vorschlag der FDP-Fraktion.
Die Regierung verweist dabei unter anderem darauf, dass des sich bei Kaffee nicht um ein Lebensmittel, sondern um ein Genussmittel handele.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 936 (il)