Zur Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Auszahlung von Kindergeld auf die letzten sechs Monate vor Antragstellung (§ 70
Abs. 1 Satz 2 EStG)
Leitsatz
1. Die Regelung in § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG in der durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
(SozialMissbrG) vom (BGBl I 2019, 1066) geänderten Fassung, mit dem die Kindergeldauszahlung auf die letzten sechs
Monate vor Antragstellung begrenzt wird, ist verfassungsgemäß. Die Norm verstößt weder gegen das Gleichheitsgebot noch gegen
das Gebot der steuerlichen Verschonung des Familienexistenzminimums. Die verfassungsrechtliche Einordnung hängt nicht von
der Zuordnung der Antragsfrist zum Festsetzungs- oder Erhebungsverfahren ab.
2. Soweit das Kindergeld der Förderung der Familie dient, ist es nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen
mit § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG – wie auch mit § 66 Abs. 3 EStG a.F. – die Obliegenheit auferlegt, Kindergeld innerhalb von sechs
Monaten nach Entstehung des Anspruchs zu beantragen.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.